BEDINGUNGEN FÜR KURZZEITIGE JAGDPACHT
§1. Nur Grundstückseigentümer, Jagdrechtsinhaber und Personen, die durch eine bezeugte Vollmacht Grundstückseigentümer und Jagdrechtsinhaber vertreten, sind berechtigt, auf Svenska Jaktklubben eine Anzeige für kurzzeitige Jagdpacht zu schalten.
§2. Pächter, die aufgrund eines Pachtvertrags ein Jagdrecht besitzen, sind nicht berechtigt, eine Anzeige für kurzzeitige Jagdpacht auf gepachtetem Land zu schalten.
§3. Zur Beendigung der Anzeige ist eine E-Mail an info@jaktklubben.se mit der Aufforderung zur Kündigung der Anzeige zu senden.
§4. Die Kosten der Anzeige sind im Webshop von Svenska Jaktklubben aufgeführt und werden monatlich im Voraus von der registrierten Kreditkarte abgebucht.
§5. Die Anzeigengebühr wird für den laufenden Monat, in dem die Anzeige gekündigt wird, nicht zurückerstattet.
§6. Die Anzeigengebühr beträgt 169 SEK/Monat.
