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MITGLIEDSCHAFTSBEDINGUNGEN

§1. Für eine Mitgliedschaft ist der Besitz eines Jägerprüfungszeugnisses erforderlich.

§2. Die Werte des Jagdklubs stehen für gute Jagdethik, Sicherheit, gute Wild- und Naturschutz mit Verständnis für die Natur und die Kreisläufe der Tiere – wobei die Jagd ein Teil davon ist, um das Gleichgewicht zu erreichen und lebensfähige Bestände aller Arten zu erhalten. Weiterhin steht der Jagdklub für gute Jagdkenntnisse, für gutes Verhalten im Zusammenhang mit der Jagd und Respekt vor Wild- und Haustieren.

§3. Alkohol und Drogen etc. sind nicht mit der Jagd verbunden.

§4. Nur Mitglieder des Jagdklubs sind berechtigt, das Symbol des Klubs auf einem Abzeichen zu tragen.

§5. Alle Jäger sind willkommen, sich zu bewerben. Der Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt schriftlich durch Ausfüllen des Antragsformulars auf der Webseite des Jagdklubs und Beifügen von Bildern des Jägerprüfungszeugnisses und eines Ausweises. Der Bewerber muss ein echtes Jagdinteresse haben, eine „Staatliche Jagdkarte“ gelöst haben, um Jagden auf der Webseite buchen zu können, und eine akzeptable Begründung für den Mitgliedschaftsantrag abgeben.

§6. Das Mitglied muss zustimmen, dass der Jagdklub die persönlichen Daten des Mitglieds gemäß den Regeln der DSGVO speichert und die Datenschutzrichtlinie des Jagdklubs.

§7. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 485 SEK pro Jahr. Die Gebühr wird im Zusammenhang mit dem Antrag bezahlt und jedes Jahr automatisch erneuert. Das Mitglied kann die Mitgliedschaft jederzeit beenden. Der Jagdclub hält sich an das schwedische Gesetz (2014:1449) über den Verbraucherschutz bei automatischer Vertragsverlängerung. Der gezahlte Mitgliedsbeitrag wird nicht zurückerstattet.

§8. Die Mitglieder des Schwedischen Jagdklubs sollen Respekt gegenüber den Jagdveranstaltern zeigen, vor allem, wenn es darum geht, rechtzeitig vor der gebuchten Jagd eine Verhinderung mitzuteilen. Viel Zeit und Arbeit wird von den Jagdveranstaltern investiert, die für uns alle im Schwedischen Jagdklub wichtig sind.

§9. Wenn dem Jagdklub zur Kenntnis gelangt, dass ein Mitglied gegen die Mitgliedschaftsbedingungen verstößt, kann das Mitglied ausgeschlossen werden.

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